
Informationsmaterialien zum 85. Jahrestag der Tragödie

Die turbulenten Ereignisse des Zweiten Weltkriegs sorgten in einer Reihe von Regionen der Ukraine für eine vollständige Umwälzung des ethnokulturellen Landschaftsraums. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang das Schicksal der deutschen Bevölkerung, deren zahlreiche seit nahezu zweihundert Jahren bestehende Kolonien infolge der Politik sowohl des Sowjetstaats als auch des nationalsozialistischen Deutschlands zu bestehen aufhörten.
Von allen dramatischen Verwerfungen der Kriegszeit hinterließen die Deportationen des Jahres 1941 im kollektiven Gedächtnis der in der Ukraine ansässigen Deutschen die tiefsten Spuren. Die stalinistische Regierung sah in den Sowjetdeutschen Vertreter der „Nation des Hauptfeindes“ und stellte sie unter Kollektivschuld.
Auf dem Gebiet der Ukraine wiesen diese Prozesse einige besondere Merkmale auf. Erstens erstreckten sie sich über die gesamte Kriegszeit und setzten sich teilweise sogar noch nach Kriegsende fort. Zweitens handelte es sich bei der Deportation von 1941 um eine präventive Maßnahme, während die späteren Aussiedlungen und die Repatriierung von 1945 zunehmend den Charakter einer Bestrafung für vermeintlichen „Kollaborationismus“ annahmen.
Infolgedessen blieben die deutschen Kolonien völlig entvölkert zurück, erhielten nach dem Krieg neue Namen und wurden zu ukrainischen Dörfern. Die Erinnerung an ihre ehemaligen Bewohner nahm im Laufe der Zeit fast mythische Züge an und erzeugte den Eindruck eines versunkenen Atlantis.

In den Jahren 1943–1944 wurden jene ethnischen Deutschen, die 1941 von den Deportationen verschont geblieben waren, im Zuge des Rückzugs der Wehrmacht massenhaft aus den besetzten Gebieten nach NS-Deutschland umgesiedelt, was – wie zahlreiche Memoirenschreiber berichten – de facto einer Flucht vor dem stalinistischen Regime gleichkam.
Die Informationsmaterialien zum 85. Jahrestag der Deportation der Deutschen der Ukraine während des Zweiten Weltkriegs wurden für Informations- und Bildungszwecke zusammengestellt und richten sich an ein breites Publikum. Sie enthalten Überblickstexte, die diese tragischen Ereignisse näher beleuchten, sowie Dokumente, Fotografien, Karten und Schaubilder.
Die Materialien zielen darauf ab, das kollektive Gedächtnis unter den Mitgliedern der deutschen Gemeinschaft der Ukraine und den über die ganze Welt verstreut lebenden Nachkommen der Deportierten zu stärken. Die verständliche, zweisprachige Darstellung der Ereignisse soll den deutsch-ukrainischen Dialog fördern.

Die Errichtung des Bolschewiki-Regimes in der Ukraine führte Anfang der 1920er Jahre dazu, dass immer mehr deutsche Kolonisten, für die die neue Ordnung insbesondere angesichts der Lebensmittelabgaben, der Entkulakisierung, des Terrors sowie der religiösen Verfolgung inakzeptabel war, das Land verlassen wollten. In den Dokumenten der GPU wurde betont, dass selbst die deutsche Unterschicht weit davon entfernt sei, sich der Sowjetmacht anzuschließen.
Zwischen 1922 und 1924 verließen rund 8.000 Kolonisten die Republik, Kinder nicht mitgerechnet. Weitere 20.000 Personen reichten Ausreiseanträge ein. Die größte Auswanderungsbereitschaft legten dabei die Mennoniten an den Tag.
Im Zuge der „Einwurzelungspolitik“ wurden auf dem Gebiet der Ukraine bis 1926 sieben deutsche Nationalrayone eingerichtet. Nach den Daten der Volkszählung von 1926 lebten in der Sowjetukraine über 390.000 Deutsche, davon 94 % in ländlichen Gebieten. Es gab 525 deutsche Schulen, neun Fachschulen, ein Institut sowie 18 Zeitungen und Zeitschriften.
Das Jahr 1928 markierte den Übergang zu einem totalitären System der Machtausübung, dessen Entstehung mit einer Welle von gegen „Spione“, „Schädlinge“, „Diversanten“, „Saboteure“ und andere „feindliche Elemente“ gerichteten Repressionen einherging. In den Dörfern der Ukraine wurden Lebensmittel erneut gewaltsam beschlagnahmt.
Ab Mitte der 1920er Jahre nahm die Sowjetregierung die in der Sowjetunion lebenden Deutschen zunehmend als Gefahr für die Staatssicherheit wahr.
Im November 1929 versuchten über 13.000 Deutsche, zur deutschen Botschaft in Moskau zu gelangen. In der Nacht vom 15. auf den 16. November verhaftete die OGPU mehrere Hundert Personen. Von diesem Moment an galten sämtliche Aufrufe zur Auswanderung als „konterrevolutionäres Verbrechen“.
Bis Juni 1934 wurden auf dem Gebiet der Ukrainischen SSR 100 Organisatoren der sogenannten „Hitler-Hilfe“ verhaftet, bei denen es sich größtenteils um Pastoren, Prediger, katholische Priester oder Kulaken handelte. Zudem wurde nach Moskau gemeldet, dass in 240 deutschen Dörfern insgesamt 85 „faschistische Organisationen“ aufgedeckt worden seien.
Der Höhepunkt der Repressionspolitik fiel in die Jahre 1937–1938. Auf Grundlage des Befehls Nr. 00439 des NKWD der UdSSR vom 25. Juli 1937 wurde die sogenannte „Deutsche Operation“ durchgeführt. Die Urteile wurden in zwei Kategorien unterteilt: Erschießung oder fünf bis zehn Jahre Lagerhaft. Die Entscheidungen der „Trojkas“ waren endgültig.
Während des „Großen Terrors“ wurden in der Ukraine etwa 26.000–28.000 Deutsche repressiert. Über 21.000 wurden aufgrund des Befehls Nr. 00439 verurteilt, davon etwa 18.000 zum Tod durch Erschießen. Weitere rund 7.000 Deutsche fielen anderen Repressionsmaßnahmen zum Opfer.
Der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs führte zur erzwungenen Auswanderung Hunderttausender ethnischer Deutscher aus den sowjetischen Einflussgebieten nach NS-Deutschland. Diese formal freiwilligen Umsiedlungsaktionen waren in einem geheimen sowjetisch-deutschen Zusatzprotokoll vom 28. September 1939 geregelt.
Die unter der Losung „Heim ins Reich!“ durchgeführte Umsiedlungspolitik wurde am 6. Oktober 1939 von Hitler im Reichstag offiziell verkündet. Im Zuge der am 3. Februar 1940 abgeschlossenen Umsiedlungsaktion verließen etwa 135.000 ethnische Deutsche Galizien, Wolhynien und die Region Narew.
Am 28. Juni 1940 rückten Einheiten der Roten Armee in Bessarabien und die Nordbukowina ein. Zwischen dem 24. September und dem 25. Oktober 1940 wurden 93.318 Deutsche aus Bessarabien über die Donau evakuiert. Aus der Nordbukowina verließen zwischen dem 26. September und dem 14. November 1940 insgesamt 43.500 Personen ihre Heimat.
Der Großteil der Umsiedler wurde in die Provinzen Wartheland und Danzig-Westpreußen gebracht. Den Umsiedlern wurden polnische Höfe mitsamt Vieh und Besitz übergeben, während die polnische Bevölkerung ihre Häuser häufig innerhalb weniger Stunden verlassen musste.
Bereits in den ersten Tagen nach dem Überfall Deutschlands verschärfte die stalinistische Regierung die gegen „politisch unzuverlässige“ Bürger gerichteten Repressionen. Für eine Verhaftung reichte gemäß einer Direktive des Volkskommissars für Staatssicherheit W. Merkulow vom 22. Juni 1941 bereits der bloße Verdacht auf verbrecherische Absichten aus.
Anfang Juli 1941 wurden 835 Wolhyniendeutsche aus dem Gebiet Schytomyr deportiert. In Kyjiw wurden in den ersten Kriegstagen rund 800 Personen deutscher Nationalität verhaftet. Die Anschuldigungen lauteten meist auf „antisowjetische Agitation“, „konterrevolutionäre Tätigkeit“ oder „sozial gefährliches Element“. Beweise lagen in der Regel nicht vor.
Am 12.–13. August 1941 begann die Aussiedlung von Männern im Alter von 16 bis 60 Jahren aus den Kolonien des Gebiets Mykolajiw. Aus den Kolonien des Rayons Wysokopillja wurden insgesamt 1.356 Personen deportiert – darunter Frauen, Jugendliche und Kinder. 743 kehrten später zurück. Das Schicksal der übrigen bleibt unbekannt.
Am 14. August 1941 verabschiedete das sowjetische Oberkommando die Direktive Nr. 00931, der zufolge die Krim von „Deutschen und anderen antisowjetischen Elementen“ gesäubert werden sollte. Bis zum 11. September 1941 wurden etwa 60.000 Personen deutscher Nationalität unter dem Vorwand der Evakuierung deportiert. Damit begann die erste großangelegte Deportation auf Anordnung der Zentralregierung.
Am 16. August 1941 wurde die Zwangsevakuierung der Mennoniten vom rechten Ufer des Dnjepr angeordnet. Die Mennoniten schöpften rasch Verdacht, da Russen und Ukrainer, für die der Befehl formal ebenfalls galt, vor Ort blieben. Die Aussiedlung erfolgte überstürzt unter Aufsicht bewaffneter Milizionäre.
Die Kolonnen der Chortitza-Mennoniten bewegten sich unter Bewachung in Richtung Dnjepr. Frauen mit Kindern und ältere Menschen saßen auf den Wagen, während die übrigen Kolonisten zu Fuß gingen. Aus Angst vor ihrem weiteren Schicksal versuchten viele, die Wagenzüge absichtlich zu verlangsamen.
Einige Gruppen weigerten sich weiterzufahren, nachdem sie vom Herannahen deutscher Truppen erfahren hatten. Die Aussiedlung endete am 18. August 1941 nach der Sprengung der großen Dnjepr-Brücke und des Wasserkraftwerks.
Aus 19 Chortitza-Kolonien mit etwa 14.000 Einwohnern wurden 1.281 Personen deportiert. 450 von ihnen kehrten später zurück. Das Schicksal der übrigen blieb unbekannt.

Am 28. August 1941 wurde der Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR „Über die Umsiedlung der in den Wolgagebieten lebenden Deutschen“ verabschiedet. De facto richtete sich das Dokument gegen die gesamte deutsche Bevölkerung des Landes. Am 31. August 1941 folgte ein Beschluss des Politbüros über die in der Ukrainischen SSR lebenden Deutschen.
Zwischen dem 2. und 5. September 1941 wurden 7.091 Personen verhaftet. Weitere 13.484 Männer wurden mobilisiert und unter Bewachung auf Baustellen des Gulag transportiert. Bereits im Winter 1941–1942 starb mehr als die Hälfte der Internierten an Hunger, Kälte und Krankheiten.
Am 22. September 1941 beschloss das Staatliche Verteidigungskomitee die Deportation der Deutschen aus den Gebieten Saporischschja, Stalin und Woroschilowgrad. Insgesamt wurden mehr als 77.000 Menschen nach Kasachstan und in die Region Nowosibirsk deportiert.
Zeitzeugen berichteten, dass sie täglich bis zu 60 Kilometer zurücklegen mussten. Wer nicht mehr weitergehen konnte, wurde oft zurückgelassen oder getötet.

Der Großteil der mobilisierten Deutschen (18.600 Personen, zusammengefasst in 13 Baubataillonen) wurde auf vier Lager des NKWD verteilt: drei im Ural (Iwdel, Solikamsk und Bogoslowsk) und eines in Kasachstan (Kimpersai).
Zwischen Oktober 1942 und Dezember 1943 wurden nicht nur Männer im Alter von 15 bis 55 Jahren, sondern auch Frauen zwischen 16 und 55 Jahren massenhaft in die sogenannte „Trudarmee“ eingezogen. Neben Deutschen wurden auch Vertreter anderer als „feindlich“ eingestufter Völker mobilisiert.
Die Trudarmee wurde beim Kohle-, Öl- und Goldabbau, in der Forstwirtschaft, beim Straßenbau sowie auf zahlreichen Objekten des Gulag-Systems eingesetzt.
Im März 1946 wurden alle deportierten Deutschen auf den Status von Sondersiedlern umgestellt. Damit waren erhebliche Einschränkungen ihrer Bürgerrechte verbunden.
Im Gebiet zwischen Dnister und Bug (Transnistrien unter rumänischer Kontrolle) lebten etwa 130.000 Deutsche. In den Kolonien wurden Selbstschutz-Einheiten gebildet, deren Stärke zwischen 8.500 und 9.000 Personen lag. Im Frühjahr 1943 traten mehr als 7.000 Kolonisten in die Waffen-SS ein. Im Reichskommissariat Ukraine erreichte die Zahl der als „Volksdeutsche“ registrierten Personen nahezu 200.000.
Trotz der weit verbreiteten Vorstellung von einem privilegierten Status kam es nicht überall zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen. Dennoch betrachteten viele ethnische Deutsche angesichts ihrer Erfahrungen in der Vorkriegszeit die Loyalität gegenüber Deutschland als alternativlosen Weg.
Im Herbst 1943 und Frühjahr 1944 wurden aufgrund des Vormarsches der Roten Armee ethnische Deutsche schrittweise aus den besetzten Gebieten der Ukraine in das Deutsche Reich umgesiedelt. Die größten Trecks – kilometerlange Kolonnen überdachter Wagen – zogen aus dem Schwarzmeergebiet nach Westen. Diese Ereignisse gingen als „Der große Treck“ in die Erinnerung der Betroffenen ein.
Einer dieser Trecks mit etwa 600 Menschen wurde im November 1943 bei Schepetiwka von sowjetischen Truppen eingeholt und vollständig vernichtet.
Der Großteil der rund 350.000 administrativen Umsiedler wurde in die annektierten polnischen Gebiete, vor allem in den Warthegau, gebracht.
Am Ende des Krieges dienten mindestens 20.000 Umsiedler aus der Sowjetunion in den Reihen der Wehrmacht oder der SS.
Mit dem sowjetischen Großangriff vom 12. Januar 1945 endeten die Hoffnungen auf ein neues Leben. Fast 200.000 Umsiedler befanden sich nun in Gebieten, die von der Roten Armee besetzt wurden, und mussten wenig später zwangsweise in die Sowjetunion zurückkehren.
Im Herbst 1943 richtete der NKWD seine Aufmerksamkeit auf jene wenigen „Volksdeutschen“, die aus unterschiedlichen Gründen nicht evakuiert worden waren.
Am 28. Dezember 1943 wandte sich Lawrenti Berija an Josef Stalin. Dieser versah das Schreiben mit der Anweisung:
„Alle verhaften, in einem Sonderlager unter besonderer Aufsicht festhalten und zur Arbeit einsetzen.“
Der Befehl Nr. 0013 vom 7. Januar 1944 sah vor, alle identifizierten „Volksdeutschen“ zu verhaften und durch die Sonderberatung des NKWD der UdSSR verurteilen zu lassen. Gleichzeitig wurde im Krasnojarsker Gebiet das Tschernogorsker Sonderlager mit besonders strengem Regime eingerichtet.
Bis Ende Juni 1944 wurden auf dem Gebiet der Ukraine 1.572 Personen verhaftet. Die Anklagen reichten von der bloßen Registrierung als „Volksdeutscher“ bis hin zum Vorwurf des Landesverrats.
Im Oktober 1949 befanden sich 1.663 Familien ehemaliger „Volksdeutscher“ (3.122 Personen) in Sondersiedlungen.
Die während der Konferenz von Jalta vom 4.–11. Februar 1945 geschlossenen Vereinbarungen legitimierten die Rückführung sowjetischer Staatsbürger aus den von den Alliierten befreiten Gebieten unabhängig von ihrem Willen.
Die Überprüfung der Repatriierten erfolgte durch die Filtrationskommissionen des NKWD und die Organe von SMERSch.
Am 24. März 1945 ordnete die Abteilung für Filtrationslager des NKWD an, Männer und Frauen, die die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hatten, in Filtrationslager einzuweisen.
Eine Rückkehr der Sowjetdeutschen an ihre früheren Wohnorte wurde ausgeschlossen.
Nach Angaben der sowjetischen Sicherheitsorgane wurden 1945–1946 insgesamt 208.388 deutsche Repatrianten in Sondersiedlungen eingewiesen.
Am 1. Juli 1951 lebten noch 193.598 repatriierte Deutsche als Sondersiedler in 37 Republiken, Regionen und Gebieten der RSFSR.
Im November 1951 bezeichnete das Innenministerium der UdSSR die deutschen Repatrianten als „besonders gefährliche Gruppe“ und hielt es für zweckmäßig, „alle für immer dort zu belassen“.
Nach der Besetzung Transkarpatiens durch sowjetische Truppen im Oktober 1944 betrachtete die neue Regierung die örtlichen Deutschen als potenzielle Spione und Saboteure.
Ein Beschluss des Militärrates der 4. Ukrainischen Front vom 13. November 1944 sah die Verhaftung aller wehrfähigen Männer zwischen 18 und 50 Jahren vor. Das Eigentum der Mobilisierten wurde entschädigungslos beschlagnahmt.
Die vollständige Deportation begann auf Grundlage der Anordnung Nr. 1034 des NKWD der UdSSR vom 15. Januar 1946.
Ausgesiedelt werden sollten Personen deutscher Nationalität mitsamt ihren Familien, die sich während der Besatzungszeit kompromittiert hatten: Angehörige des Volksbundes, Familien von SS-Angehörigen sowie Rückkehrer aus Deutschland.
Etwa 2.000 Menschen wurden in die Region Tjumen zur Holzgewinnung deportiert. Bis 1948 starb fast ein Drittel von ihnen infolge extremer klimatischer Bedingungen, mangelhafter Ernährung und schwerer Zwangsarbeit.
1949 trafen weitere 701 Personen in der Region Tjumen ein.
Der geheime Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 26. November 1948 verpflichtete Deutsche, Tschetschenen, Krimtataren und andere deportierte Völker, „für immer und ohne Rückkehrrecht“ in den Verbannungsgebieten zu bleiben.
Für das eigenmächtige Verlassen der Sondersiedlung drohten bis zu 20 Jahre Zwangsarbeit.
Die Sondersiedler mussten sich monatlich bei den Sonderkommandanturen melden und durften ihren Wohnort ohne Genehmigung nicht verlassen.
Nach dem offiziellen Besuch des Bundeskanzlers Konrad Adenauer in Moskau wurde der Großteil der Deutschen durch den Erlass vom 13. Dezember 1955 aus dem Regime der Sondersiedlungen entlassen.
Gleichzeitig verloren sie jedoch das Recht auf Rückgabe ihres Eigentums sowie auf Rückkehr an ihre früheren Wohnorte.
Am 14. November 1989 verabschiedete der Oberste Sowjet der UdSSR die Erklärung über die Anerkennung der repressiven Maßnahmen gegen zwangsdeportierte Völker als rechtswidrig und verbrecherisch.
Den abschließenden Schritt stellte das ukrainische Gesetz vom 17. April 2014 „Über die Wiederherstellung der Rechte von Personen, die aus ethnischen Gründen deportiert wurden“ dar.
390.000+
ethnische Deutsche in der Ukrainischen SSR (Volkszählung 1926)
26.000–28.000
Opfer des „Großen Terrors“ (1937–1938)
271.818
nach Westen umgesiedelte Personen („Heim ins Reich“, 1939–1940)
ca. 80.000
vom linken Dnjepr-Ufer deportiert (September–Oktober 1941)
208.388
deutsche Repatrianten in Sondersiedlungen (1945–1946)
ca. 38.000
verblieben in der Ukraine im Jahr 1991 – nur rund 5 % ihrer Vorkriegszahl


Ende Juni – Anfang Juli 1941
Ausweitung der Repressionen gegen „politisch unzuverlässige“ Bürger. Die Verhaftungswelle betraf viele ethnische Deutsche, insbesondere in frontnahen Gebieten.
August – September 1941
Auf Grundlage der Direktive des Oberkommandos Nr. 00931 vom 14. August 1941 wurden rund 60.000 Deutsche von der Krim in die Region Ordschonikidse deportiert.
Anfang September 1941
Auf Grundlage des Politbüro-Beschlusses vom 31.08.1941 wurden am linken Dnjepr-Ufer 7.091 Personen verhaftet; 18.600 Männer wurden in 13 Baubataillone mobilisiert und in Lager des NKWD gebracht.
22. September 1941
Beschluss des Staatlichen Verteidigungskomitees der UdSSR Nr. 702ss „Über die Umsiedlung der Deutschen aus den Gebieten Saporischschja, Stalin und Woroschilowgrad“. Bis Ende 1941 wurden mehr als 80.000 Personen deportiert.
Juni – Juli 1942
Deportation auf Anweisung des NKWD der UdSSR aus Bezirken der Gebiete Charkiw (854 Personen) und Woroschilowgrad (2.748 Personen) in das Gebiet Kustanai der Kasachischen SSR.
7. Januar 1944
Berija unterzeichnete den Befehl Nr. 0013 — Verhaftungen von „Volksdeutschen“ in den befreiten Gebieten der Ukraine. Tschernogorsker Sonderlager im Krasnojarsker Gebiet.
1945–1946
208.388 repatriierte Deutsche kamen zur dauerhaften Sondersiedlung in abgelegene Regionen der UdSSR.
15. Januar 1946
Anordnung des NKWD der UdSSR Nr. 1034: Deportation der Deutschen aus Transkarpatien (ca. 2.000 Personen) in das Gebiet Tjumen.
13. Dezember 1955
Erlass über die Aufhebung der Beschränkungen der Sondersiedlung — ohne Recht auf Rückkehr an die früheren Wohnorte.
17. April 2014
Gesetz der Ukraine „Über die Wiederherstellung der Rechte von Personen, die aus ethnischen Gründen deportiert wurden“.
